Wichtige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen der privaten Vorsorge. Wenn Sie Ihren jetztigen Beruf auf Grund einer schweren Erkrankung – das kann physisch oder psychisch sein – oder eines Unfalles nicht mehr ausüben können, tritt die BUV in Kraft. Sie bietet Ihnen in diesem Fall einen finanziellen Schutz, denn der Verlust einer Arbeitsstelle verursacht manchmal negative finanzielle Folge. In der Regel braucht fast alle Schichte des gesellschaftlichen Lebens eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Form ist besonders für diejenigen Personen zu empfohlen, die nach 1960 geboren sind, weil diese Gruppe vom Staat nur noch die so genannte Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt.
Neben der klassischen
BUV haben die Kunden die Möglichkeit auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen, die mit einer Kapitalbildenden- oder Risikolebensversicherung kombiniert wird. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sichert die Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Das heißt: Die Beiträge des Versicherten werden im Falle einer Berufsunfähigkeit von der zeitweiligen Versicherungsgesellschaft weiter bezahlt. Eine sichere Garantie für die ständige Bezahlung der Beiträge für die Altersvorsorge!
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten. Es gibt solche Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten. Ein kompetenter Versicherungsberater kann Ihnen in diesem Fall sehr behilflich sein. Er kann Ihnen die Vergleichsangebote berechnen und die Vor-und Nachteile des Anbieters aufzeigen.
Die Berufsunfähigkeit stellt der behandelnde Arzt fest. Wenn der Versicherer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, wird die definitive Entscheidung von einem Ärztegremium festgelegt werden, das sich aus einem Arzt der Versicherung, einem Arzt nach der Wahl der versicherten Person und einem unabhängigen Gutachter zusammensetzt.
Der Zeitpunkt, in dem die Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft treten, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Es gibt folgende Varianten:
- Ab Meldung der Berufsunfähigkeit
- Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Einige Gesellschaften setzen sogenannte “Karenzzeiten” voraus, in denen keine Leistungen gezahlt werden.
Die Leistungen der BUV dauern in der Regel:
- bis Sie wieder gesund sind und eine Arbeit wieder aufnehmen können
- solange bis Sie einen anderen Beruf ausüben können
- höchstens bis dann, wie der Vertrag vorsieht.