


Da die meisten Unfälle heutzutage im Straßenverkehr passiren, sind alle Autobezitzer durch das Gesätz verpflichtet eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Kfz-Versicherung sichert Sie gegen alle Risikos ab, aber bevor man die Versicherung abschließt muss man entscheiden was versichert werden soll. Es gibt mehrere Versicherungstypen, zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Wenn man nur eine Haftpflichtversicherung abschließt bedeutet, dass der Pkw nur für die Schäden versichert ist, die an anderen Fahrzeugen entstanden sind. Diese Versicherung kann man mit einer Teilkaskoversicherung kombinieren, was nichts anderes bedeutet wie einige Schäden am eigenem Auto abgedeckt zu haben.
Folgende Schadenfälle sind versichert:
Brand oder Explosion
Diebstahl
Sturm, Hagel, Blitzschlag, überschwemmung
Wildschäden während der Fahrt
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Von einer Teilkaskoversicherung nicht abgedeckte Schäden ist das fahren ohne Fahrerlaubnis und Schäden die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Versicherungsleistung umfasst so Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust. wie Abschleppkosten oder Kosten für Sachverständige.
Eine Vollkaskoversicherubg könnte man als eine erweiterte Kfz-Haftpflichtversocherung und eine ergänzte Teilkaskoversicherung bezeichnen. Allerdings ist aber diese eine freiwillige Versicherung für den Autobesitzer.
Im gegensatz mit der Haftpflichtversicherung deckt die Vollkaskoversicherung (z.B. im fall eines Unfalls) auch die Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese Art von Versicherung bedeckt nicht nur die Risiken die sich im Teilkaskoversicherung befinden sondern auch selbstverschuldete Unfälle oder mutwillige Beschädigungen durch Fremde oder Personen, die man nicht haftbar machen kann, wie beispielsweise Kinder.
Diese Versicherung bringt auch Pflichten mit, beispielsweise fahren ohne Fahrerlaubniss kann zu einer Zahlungsverweigerung der Versicherung führen, oder die unberechtigte benutzung des Fahrzeugs sollte verhindert werden. Im Falle eines Unfalls muss man der Versicherungsfirma innerhalb einer Woche den Umfang des Schadens mitteilen und eine Aufklärung über den Unfallhergang präsentieren.
Mit Autoversicherung kann man Geld sparen egal ob man diese freiwillige Versicherung noch zusätzlich abschließt oder nicht. Der Zweck der Autoversicherung ist nicht nur Geldsparen sondern auch, dass im falle eines Unfalls der Getroffene vor eventuellen finanziellen Ruin geschützt ist.