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Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung bietet dem Versicherten eine doppelte Sicherheit.

Einerseits bekommen die Hintergebliebenen im Todesfall der versicherten Person eine Todesfallsumme. In der Regel entscheidet der begünstigte Person im Todesfall des Versicherten, ob sie die Summe in einem Betrag oder als monatliche Rente ausgezahlt erhalten will. Anderseits wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, wird die garantierte Versicherungssumme ausgezahlt.

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist besonders für folgende Gruppen ratsam: für Eltern, die eine finanzielle Versicherung für die Ausbildung ihrer Kinder absichern wollen; für Alleinverdiener oder Paare, die ihre Familie absichern wollen; für Eigentümer einer Immobilie, wenn sie ihren Kredit absichern wollen.

Viele Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Beiträge etwas höher als wirklich nötig wäre, sie arbeiten mit Überschüssen, die dann in Form von niedrigeren Beiträgen oder ergänzenden Versicherungsleistungen an die versicherte Person zurückgegeben werden.
Die Dynamisierung einer Kapital Lebensversicherung kann sinnvoll sein, denn die Beiträge steigen jährlich um einen vorher bestimmten Prozentsatz. Die Versicherunsgesellschaften sind verpflichtet, über jede Beitragserhöhung den Versicherten rechtzeitig schriftlich informieren.

Falls Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können – Arbeitlosigkeit, Berufsunfähigkeit usw. - gibt es folgende Möglichkeiten für die Lösung der Situation:
  1. Vertragsänderung. Das ist möglich, wenn Sie die Beiträge nur reduzieren möchten. Mit einer Vertragsänderung haben Sie Recht, den Vertrag an Ihre finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
  2. Beitragsfreistellung. Dadurch können Sie sich von der Pflicht entbinden, Ihre Beiträge zu zahlen. In diesem Fall bleibt der Vertag noch weiter gültig, vermindert sich nur die Versicherungssumme. Die verminderte Versicherungssumme hängt dann von der Höhe Ihrer bisherigen Beiträge und der bisherigen Vertragslaufzeit ab.
  3. Berufsunfähigkeit. Die Kapitallebensversicherungen werden in meisten Fällen mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Wenn eine Berufsunfähigkeit besteht, dann werden die Beiträge von der Berufsunfähigkeitsversicherung übernommen.

Kündigung der Versicherung. Die Kündigung sollten Sie nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen, weil Sie in diesem Fall einen Teil des eingezahlten Kapitals verlieren.