Lexikon - A
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gehört zur Sozialversicherung und sichert erwerbslosen Personen ein Einkommen. Alle Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende sind in ihr pflichtversichert. Wenn eine versicherungspflichtige Person arbeitslos wird, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen.
Ausbildungsversicherung
Mit einer Ausbildungsversicherung können Eltern oder Großeltern für die Zukunft der Kinder vorsorgen. Eine Ausbildungsversicherung ist ein spezieller Zweig der Lebensversicherung, bei der die Leistungen zu einem festgelegten Termin erbracht werden. Die Beitragszahlungen werden in den meisten Fällen von den Eltern oder Großeltern der zu versichernden Person geleistet. Im Todesfall übernimmt die jeweilige Versicherung die weiterlaufenden Kosten an Stelle der Eltern. Im Falle eines Todes der versicherten Person kann man eine andere Person in den Vertrag einbinden.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslands-Krankenversicherung deckt die ärztlichen Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Unfällen sowie Kosten für stationäre Heilbehandlungen ab. Sie übernimmt die Kosten auch für schmerzstillende Zahnbehandlungen und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel. Ausserdem sichert diese Versicherung den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland und deckt die Überführungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers ab. Man kann zwischen zwei Varianten wählen: Auslandsreise-Krankenversicherung für einen bestimmten Zeitraum oder eine Jahresversicherung.
Aussteuerversicherung
Die Aussteuerversicherung bietet einen kleinen finanziellen Zuschuss , die in den meisten Fällen von Eltern für den Fall einer späteren Hochzeit ihrer Kinder abgeschlossen wird. Die Versicherungssumme wird im Falle einer Hochzeit an den Versicherten geleistet. Aber man sollte in Acht nehmen, dass die Rendite-Möglichkeiten sehr gering sind. Deshalb ist sinnvoller, wenn die Eltern das Geld in einer anderen Form anlegen.
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