

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung ab. Sie schützt die versicherte Person vor den finanziellen Belastungen eines Rechtsstreites.
Dazu gehören Kosten wie Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Strafkaution usw.
Wenn auf einer Reise der Koffer gestohlen wird, trägt der Reiseveranstalter die Kosten nur bis zu einem bestimmten Betrag. Durch eine Reisegepäckversicherung kann alles, was darüber hinaus geht, abgesichert werden. Diese Versicherungsart bietet finanziellen Schutz gegen Schäden, die durch die Zertstörung, den Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks entstehen. Versichert sind alle Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, Geschenke und Souvenirs , mitgeführte Sportgeräte sowie der Zeitwert der mitgeführten Sachen .
Eine Reisehaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Belastungen durch einen Schadensersatzanspruch an die versicherte Person, denn sie tritt zusätzlich zu dem bestehenden Schutz der „normalen“ Haftpflichtversicherung ein. Eine Reisehaftpflicht-Versicherung ist weltweit gültig, kann aber meist nicht allein abgeschlossen werden. Sie ist mit anderen reiseversicherungen in einem Leistungspaket enthalten.
Eine Reiserücktrittsversicherung nimmt Stornogebühren eines Reiseveranstalters entgegen, wenn die versicherte Person infolge unerwarteter Ereignisse die gebuchte Reise nicht antreten kann. Der Versicherer zahlt nicht, wenn die Reise wegen Terrorgefahr oder der Gefahr eines Bürgerkrieges storniert wird. Um die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine solche Police spätestens 14 Tage nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden.
Eine Reiserücktransportversicherung ist meistens an eine Reisekrankenversicherung gebunden und deckt die Kosten des Rücktransport der versicherten Person und, abhängig vom Tarif, der mitreisenden Angehörigen und daneben organisiert auch den Rücktransport.
Die Reiseunfallversicherung zahlt eine bestimmte Versicherungssumme der versicherten Person bzw. den Angehörigen aus, wenn man infolge eines Unfalls im Urlaub zur Invalidität oder zu Tode kommt. Hierbei gibt es Unterschied zwischen einer Reise- und einer Dienstreiseunfallversicherung. Eine private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei allen Unfällen , die außerberuflich sind, also auch bei Unfällen im Urlaub.
Eine Restschuldversicherung bietet einerseits Schutz dem Kreditnehmer, anderseits eine Kreditsicherheit dem Kreditgeber. Restschuldversicherungen treten in den meisten Fällen dann in Kraft, wenn die versicherte Person einen Kreditvertrag abzuzahlen hat. Wenn man infolge einer Krankheit oder eines Unfalls ums Leben kommt, übernimmt der Versicherer die weitere Abbezahlung des Vertrages und so wird niemand finanziell belastet. Eine solche Art der Lebesversicherung ist nur dann empfehlenswert, wenn hohe Kreditsummen in Anspruch genommen werden.
In den nächsten Jahren werden die Rentenleistungen infolge der steigenden Arbeitslosigkeit, der sinkenden Geburtenrate und der immer höheren Lebenserwartung immer mehr sinken. Wer später eine Rente erhalten will, sollte das heute schon erwägen. Auf jeden Fall ist sinnvoll, einen zusätzlichen Abschluss einer Rentenversicherung in Acht zu nehmen. Die Riester-Rente ist eine von den vorhandenen Möglichkeiten, welche finanziellen Schutz zukünftig bietet.