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Soziale Pflegeversicherung

Neben der Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung gehört auch die Pflegeversicherung zu der Sozialversicherung. Alle Pflegeversicherten haben Anspruch auf gleiche Leistungen.
Die Pflegeversicherung  ist, wie die anderen Sozialversicherungen, im Sozialgesetzbuch geregelt. Diese Versicherung nimmt nur einen bestimmtenAnteil der notwendigen Leistungen entgegen. Einen Großteil muss der Versicherungsbedürftige aus eigener Tasche zahlen. Um die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherungen schließen zu können, gibt es auch private Pflegeversicherungen.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist ein Zweig der Kapital-Lebensversicherung und übernimmt im Falle eines Todes der versicherten Person unter anderem die Kosten für die Beisetzung. Die Versicherung leistet im Falle eines Todes der versicherten Person, sofern dieser vor dem Erreichen des 85. Lebensjahres der versicherten Person eintritt. Andernfalls ist die Leistung gering.  Aus disem Grunde ist diese Versicherungsart nicht sehr zu empfohlen. Vor Abschluss einer derartigen Versicherung ist sinnvoll , sich genau zu überlegen, ob diese wirklich nötig ist. Es gibt weitaus bessere Möglichkeiten, für einen solchen Fall vorzusorgen.