

Diese Versicherung nimmt unter anderem die Kosten entgegen, die durch eine Beratung beim Rechtsanwalt, durch eine außergerichtliche Einigung oder durch ein gerichtliches Verfahren entstehen. Es gibt Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nur für das Fahrzeug, das im Versicherungsschein angegeben wurde.
Neben den Leistungen der Teilkasko-Versicherung deckt die Vollkasko-Versicherung unter anderem auch Kosten für Schäden ab, die von der versicherten Person selbst verursacht wurden. Eine Vollkasko-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug über einen Kredit abgezahlt wird. Außerdem ist es empfehlenswert eine Vollkasko-Versicherung im Falle eines Neuwagens abzuschließen.