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Lexikon - V

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Diese Versicherung nimmt unter anderem die Kosten entgegen, die durch eine Beratung beim Rechtsanwalt, durch eine außergerichtliche Einigung oder durch ein gerichtliches Verfahren entstehen.  Es gibt Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nur für das Fahrzeug, das im Versicherungsschein angegeben wurde.

Vollkasko-Versicherung

Neben den Leistungen der Teilkasko-Versicherung deckt  die Vollkasko-Versicherung unter anderem auch Kosten für Schäden ab, die von der versicherten Person  selbst verursacht wurden.  Eine Vollkasko-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug über einen Kredit abgezahlt wird. Außerdem ist es empfehlenswert eine Vollkasko-Versicherung im Falle eines Neuwagens abzuschließen.