Rechtschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung vergleich.
a. Was versteht man unter dem Begriff Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kosten-Risiko eines Rechtsstreites versichert wird.
b. Welche Leistungen umfasst eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung. Dazu gehören Kosten wie zum Beispiel Anwalts-und Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts, Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Korrespondenzanwaltskosten usw. Ausserdem sorgt der Rechtsschutzversicherer bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung nötiger Unterlagen und im Falle einer Strafsache für die Stellung einer Kaution. Geldbußen und Geldstrafen soll der Versicherte in der Regel selbst zahlen.
c. Welche Personen können sich versichern?
In der Regel können alle nichtselbstständigen Personen eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Minderjährige sowie volljährige Kinder, die noch studieren bzw. sich in Ausbildung befinden ( max. bis zum 25. Lebensjahr) und die Ehepartner der versicherten Person sind automatisch mitversichert. Ohne eine Rechtsschutzversicherung können bedeutsame Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie oder Ihre Familie in einen Rechtsstreit hineingezogen werden.
d. Arten der Rechtsschutzversicherung
Es gibt folgende Art der Rechtsschutzversicherung:
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz
- Eigentumsrechtsschutz
- Grundstücks- und Mietrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Versicherungsrechtsschutz
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Sachen- und Vertragsrecht
- Ordnunswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Führerschein-Rechtsschutz
- Kfz-Vertragsrechtsschutz
e. Kündigung des Vertrages
Die Kündigung muss im Falle einer ordentlichen Kündigung der Versicherungsgesellschaft spätestens drei Monate nach Vertragsablauf vorliegen. Bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder im Schadensfall hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall muss der Versicherte seine schriftliche Kündigung der Versicherungsgesellschaft spätestens 1 Monat nach dem Bescheid über die Gebührenerhöhung bzw. nach Regulierung des Schadens vorliegen.