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Tierhalterhaftplicht

Häufig gestellte Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung:

a. Welche Schäden deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Eine solche Versicherung ist vor allem für Tierhalter besonders wichtig. Sie deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten des versicherten Tieres entstehen. Der Versicherungsschutz ist auch dann vorhanden, wenn eine andere Person mit dem versicherten Tier – z.B. Hund – spazieren geht. In diesem Fall ist das Tier und nicht der Halter versichert. Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw. sind schon über Privathaftpflicht versichert. Für Tiere wie z.B. Hunde, Schlangen, Pferde, Raubkatzen usw. sollen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Wichtig: Jedes Tier soll einzeln versichert werden. Wenn ein neues Tier hinzukommt, müssen Sie dies unbedingt dem Versicherer mitteilen.

b. Wer ist versichert?
Versichert sind die Tierhalter sowie ihre Familie und andere – nicht gewerbliche – Tierführer des versicherten Tieres. Es gibt keinen Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person fremde Tiere führt. In diesem Fall tritt die private Haftpflichtversicherung in Kraft.

c.  Ist es möglich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung als Zusatzversicherung zu der PHV abzuschließen?
Man kann zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
  1. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung als Zusatzversicherung  zu der bestehenden Privathaftpflichtversicherung bei der selben Versicherungs- gesellschaft abschließen.
  2. Eine Tierhalterpflichtversicherung als selbstständigen Vertrag unabhängig von einer Privathaftpflichtversicherung abschließen.
d. Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Tier entstehen. Egal, ob diese Schäden mit oder ohne Ihr Verschulden entstanden sind. Nicht versichert sind in der Regel Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden und Schäden, die durch Tiere entstehen, die landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt werden.

e. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit. In den europäischen Ländern sind die Tiere zumeist bis zu einem Jahr versichert. In den außereuropäischen Ländern leisten viele Versicherungsgesellschaften nur dann, wenn der Auslandsaufenthalt weniger als sechs Wochen dauert.

f. Kündigung der Versicherung:
Wenn jemand bereits eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann er diese grundsätzlich drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Wenn das Tier während der Vertragslaufzeit stirbt, erlischt automatisch auch der Versicherungsvertrag. Der Vertrag wird dann in der Regel am Tage des Zugangs der Mitteilung an der Versicherungsgesellschaft aufgehoben.