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Unfallversicherung

Unfälle können jeden treffen, deswegen bietet Ihnen eine Unfallversicherung finanziellen Schutz auch in den Bereichen, in denen kein gesetzlicher vorhanden ist, wie zum Beispiel im Freizeit- und Haushaltsbereich. Die meisten Leistungen, die sich über eine Unfallversicherung absichern lassen, sind folgenden: Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Krankentagegeld, Todesfalleistung, kosmetische Operationen, Unfallrente. Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bringt. Abhängig davon, wie die gesundheitlichen Dauerfolgen sind, wird der Grad der Invalidität entschieden und dadurch auch die Höhe der Leistung und die Versicherungssumme.

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag, an dem Sie sich unfallbedingt in vollstationärer Behandlung befinden, bezahlt. Diese Summe wird meist bis zu zwei oder drei Jahre bezahlt.

Genesungsgeld wird in Höhe des Krankenhaustagegeldes und für die gleiche Anzahl von Tagen geleistet, längstens meist für 100 Tage.

Wenn Sie aufgrund eines Unfalles krank geschrieben werden, werden Sie für diese Dauer längstens allerdings für ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bekommen.

Der Anspruch auf Todesfalleistung entsteht, wenn ein Unfall zum Tode innerhalb eines Jahres führt. So steht den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Wenn Sie sich wegen eines Unfalls zu einer kosmetischen Operation entschließen, werden die Behandlungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Bei Erwachsenen muss die Behandlung innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall und bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Die lebenslange Unfallrente wird monatlich gezahlt, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres zu dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50% führt